Schulden vor der Ehe – Wer haftet für alte Schulden?

Schulden vor der Ehe – Wer haftet für alte Schulden?
Schulden vor der Ehe – Wer haftet für alte Schulden?
Wer in eine neue Partnerschaft startet, bringt oft auch Schulden mit. Vor allem bei der Frage „Schulden vor der Ehe – wer haftet?“ herrscht oft Unsicherheit. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nur der Partner haftet, der die Schulden verursacht hat. Eine Ehe ist keine Gütergemeinschaft, die automatisch eine Haftung des einen Partners für die Schulden des anderen mit sich bringt. Das bedeutet, dass ein unverschuldeter Ehepartner nicht für Schulden seines Partners haften muss, die vor der Ehe entstanden sind.

Schulden vor der Ehe – Wer haftet für alte Schulden?
Schulden vor der Ehe – Wer haftet für alte Schulden?

Auch bei Schulden, die während der Ehe entstehen, gibt es Unterschiede. Hat ein Partner alleine einen Kredit aufgenommen oder einen Ratenvertrag unterschrieben, ist nur er für die Rückzahlung der Summe verantwortlich. Es besteht keine automatische Haftung des anderen Partners. Auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird nach § 1363 Abs. 2 BGB das Vermögen von Mann und Frau nicht zu einem gemeinsamen Vermögen zusammengelegt.

Wenn jedoch beide Partner einen Kredit- oder Ratenkaufvertrag unterschrieben haben, haften auch beide für die Schulden. Es gibt jedoch drei Ausnahmefälle, in denen Ehepartner jeweils auch für die Schulden des anderen aufkommen müssen:

  • Im Mietrecht: Wenn ein Ehepartner den Mietvertrag allein unterschrieben hat, der andere Partner aber im Vertrag erwähnt wird, wird dieser automatisch zum Mitmieter, wenn er eine rechtsgeschäftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter abgibt. In diesem Fall haften beide Ehepartner für eventuelle Mietschulden.
  • Gemeinsames Girokonto:
    Wenn ein gemeinsames Girokonto geführt wird, haften beide Ehepartner für eine Überziehung. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Ehepartner das Konto ohne das Wissen des anderen überzogen hat.
  • Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs: Das betrifft alle Geschäfte, die zur alltäglichen Haushaltsführung gehören. Hier haften beide Ehepartner für Schulden, die für den gemeinsamen Lebensbedarf notwendig sind.

Es ist also wichtig, sich über die Haftung für Schulden vor und während der Ehe im Klaren zu sein. Vor allem bei gemeinsamen Finanzgeschäften sollte man sich bewusst sein, dass beide Partner für die Schulden haften. Insgesamt gilt jedoch: Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, müssen nicht automatisch von beiden Ehepartnern getragen werden.

Um weitere Unsicherheiten zu vermeiden, ist es ratsam, einen Ehevertrag abzuschließen. Hier können die finanziellen Verhältnisse genau geregelt werden. Vor allem bei größeren Vermögenswerten oder bei der Übernahme von Unternehmensanteilen empfiehlt es sich, einen Ehevertrag zu vereinbaren.

Auch bei einer Trennung oder Scheidung ist es wichtig zu wissen, wer für welche Schulden haftet. Wenn beide Partner gemeinsam Schulden haben, müssen diese auch gemeinsam getragen werden. Hier kann ein Anwalt oder eine Mediation helfen, um eine faire Lösung zu finden.

Generell ist es immer empfehlenswert, offene und ehrliche Gespräche über finanzielle Themen zu führen, um Missverständnisse zu vermeiden. Vor allem wenn es um Schulden geht, sollte man gemeinsam nach Lösungen suchen und gegebenenfalls einen Experten hinzuziehen. Eine gute Finanzplanung und ein vernünftiger Umgang mit Geld können dazu beitragen, dass Schulden gar nicht erst entstehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei Schulden vor der Ehe nur der Partner haftet, der die Schulden verursacht hat. Während der Ehe gilt diese Regelung nur, wenn ein Partner alleine einen Kredit oder Ratenvertrag unterschrieben hat. Wenn beide Partner gemeinsam einen Vertrag unterschrieben haben, haften auch beide für die Schulden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen beide Ehepartner für Schulden des anderen haften müssen. Um weitere Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, einen Ehevertrag abzuschließen. Vor allem aber sollten offene und ehrliche Gespräche über finanzielle Themen geführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.


FAQ: Was Sie über Schulden und Heirat wissen müssen

Was passiert, wenn ich Schulden habe und ich heirate?

Die Eheschließung stellt trotz Schulden des Partners kein Problem in Bezug auf die finanziellen Verpflichtungen der Einzelpersonen dar. Auch während der Ehe haften nicht automatisch beide Partner für die Schulden des Ehepartners.

Was ist mit Schulden vor der Ehe?

Jeder Partner ist sowohl für das vor der Eheschließung als auch in der Ehe erworbene Vermögen zuständig. Somit haften Partner bei einer Gütertrennung nicht für Schulden vor der Ehe. Kommt es zu einer Scheidung, steht den Ehegatten kein Zugewinnausgleich zu, jeder behält das eigene Endvermögen.

Ist man für die Schulden des Ehepartners aufkommen?

Viele heiratswillige Paare denken, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des Gatten mithaften müssen. Das ist jedoch ein hartnäckiger Irrglaube. Allein die Tatsache, dass der Schuldner verheiratet ist, führt nicht zu einer Mithaftung des Ehepartners.

Sind Schulden in der Ehe gemeinsame Schulden?

Grundsätzlich sind Schulden nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, also z.B. wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag, einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag unterschrieben haben. Auch Schulden auf einem gemeinsamen Konto sind gemeinsame Schulden.

Für welche Schulden des Partners muss ich gerade stehen?

Im Rahmen des § 1357 BGB kann man während intakter Ehe vom Ehepartner mitverpflichtet werden. Das gilt aber nur bei Geschäften, die der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie dienen (Haushaltsgeschäfte). Ein Beispiel wäre der Kauf einer neuen Spülmaschine.

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Habe ich Nachteile, wenn ich heirate?

Eine Ehe sichert die Partner finanziell ab, hat steuerliche Vorteile und schafft einen Platz in der gesetzlichen Erbfolge. Sie kann aber auch Nachteile haben – vor allem dann, wenn sie nicht hält. Die Pflicht zum Unterhalt führt nach der Trennung oft zu Streit.

Was tun, wenn der Partner Schulden hat?

Vermeiden Sie übertriebenes Mitgefühl, das Bemitleiden, das Schutznehmen, das Vorwürfe-Machen oder das Kritisieren des Partners. Bieten Sie stattdessen Unterstützung an, indem Sie ihm Arbeit abnehmen oder ihm helfen, die Schulden zu begleichen.

Kann der Ehepartner gepfändet werden?

Grundsätzlich dürfen weder das Einkommen noch das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden, da das Vermögen des Ehegatten unabhängig vom ehelichen Güterstand in der Vollstreckung getrennt betrachtet wird. Das Konto des Ehepartners und dessen Wertgegenstände sind somit prinzipziell vor Gläubigerzugriff geschützt.

Wer hilft mir aus den Schulden raus?

Das Forum Schuldnerberatung ist ein eingetragener Verein, der eine eigene Suche zu Schuldnerberatungen anbietet. Wohlfahrtsverbände wie die Caritas bieten in vielen Städten in Deutschland eine kostenlose Schuldnerberatung an. Auch die Arbeiterwohlfahrt bietet Hilfe zur Schuldnerberatung an.

Sind Ehegatten immer Gesamtschuldner?

Die Vornahme eines Geschäfts zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs – zu dessen Vornahme jeder Ehegatte berechtigt ist – bindet auch den anderen Ehegatten gesamtschuldnerisch gemäß § 1357 Abs. 1 BGB, obwohl dieser an der Vornahme des Geschäfts weder direkt noch indirekt beteiligt ist.

Welche Schulden sind nicht vererbbar?

Grundsätzlich sind alle Schulden Teil der Erbschaft. Woher diese Schulden stammen, ist irrelevant. Deswegen erbt man beispielsweise Schulden aus Verträgen (nicht bezahlte Rechnungen, Miete etc.) genauso wie z.B. Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden (z.B. Steuerschulden).

Was passiert mit dem Vermögen vor der Ehe?

Alles, was den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt auch danach jeweils Eigentum des einzelnen Ehepartners (§ 1363 Abs. 2 BGB). Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst.

Wie kann man sein Geld vor einer Scheidung in Sicherheit bringen?

Die beste Option, um Ihr Vermögen bei der Scheidung zu schützen, ist der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Rechte und Pflichten, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung geregelt wissen möchten.

Wem gehört das Haus, wenn nur einer den Kredit bezahlt?

Hier gilt der Grundsatz: Gemeinsame Schulden müssen gemeinsam getragen werden. Zahlt nur einer, ist der andere zur hälftigen Erstattung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Kredit allein von einem Ehegatten aufgenommen wurde.

Was passiert mit Krediten, wenn man sich trennt?

Falls einer der Eheleute den Kreditvertrag allein unterschrieben hat, muss auch er allein die Schulden weiter zahlen – selbst wenn er es ist, der ausgezogen ist. Wer nicht mit unterschrieben hat, haftet nicht.

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