Was darf von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden?

Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der im Auftrag eines Gerichts oder einer anderen behördlichen Stelle Zwangsvollstreckungen durchführt, um offene Forderungen zu begleichen. Im Rahmen dieser Zwangsvollstreckungen hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, bestimmte Vermögenswerte zu pfänden und zu verwerten, um die offenen Forderungen zu begleichen.

Was darf von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden?
Was darf von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden?

Was von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden darf, ist im Pfändungsschutzgesetz (PfSG) geregelt. Nach dem Pfändungsschutzgesetz sind bestimmte Vermögenswerte, die dem sogenannten „freien Pfändungsvermögen“ zugeordnet sind, pfändbar. Zu diesen Vermögenswerten gehören beispielsweise:

  • Geld auf Girokonten oder Sparkonten
  • Wertpapiere und Investmentfonds
  • Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke
  • Fahrzeuge und andere Kfz
  • Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Mieteinnahmen
  • Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Es gibt allerdings auch Vermögenswerte, die dem sogenannten „geschützten Pfändungsvermögen“ zugeordnet sind und daher nicht pfändbar sind. Zu diesen Vermögenswerten gehören beispielsweise:

  • Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge oder Computer, die für die berufliche Tätigkeit benötigt werden
  • Haushaltsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel, Küchengeräte oder Haushaltslinien, die zur Deckung des
  • täglichen Bedarfs notwendig sind
  • Bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Kindergeld
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, wenn es zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendig ist

Das Pfändungsschutzgesetz schützt daher bestimmte Vermögenswerte vor Pfändungen, um die Existenzgrundlage der betroffenen Personen zu sichern.

Was passiert mit den Gegenständen aus einer Pfändung

Wenn jemand seine Schulden nicht bezahlen kann oder nicht bezahlt, kann es passieren, dass seine Gegenstände von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden. Das bedeutet, dass sie zur Zahlung der Schulden verkauft werden, um den Gläubiger zu befriedigen. Die Gegenstände werden in der Regel versteigert, wobei der Erlös an den Gläubiger geht.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Pfändung, wie zum Beispiel bestimmte Gegenstände, die zur persönlichen Lebensführung oder zum Lebenserhalt notwendig sind, wie beispielsweise Kleidung, Haushaltsgeräte und Möbel. Diese Gegenstände können nicht gepfändet werden, es sei denn, der Wert der Gegenstände übersteigt den notwendigen Bedarf deutlich.

Es gibt auch bestimmte Vorschriften, die festlegen, wie die Pfändung durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig und fair ist. Zum Beispiel muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner vor der Pfändung eine Benachrichtigung über die geplante Pfändung zustellen. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, Einspruch gegen die Pfändung einzulegen oder eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen, um die Schulden zu begleichen.

⇓ Weiterscrollen zum nächsten Beitrag ⇓


Schaltfläche "Zurück zum Anfang"